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Treppendämmung

Wird in einem Wohnhaus der Keller als Wohnkeller bzw. Nutzkeller mit offenem Treppenhaus genutzt, schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) zwingend eine Dämmung des Kellergeschosses vor.

Anders verhält es sich bei einem kostengünstigeren Nutzkeller, der einen geschlossenen Kellerabgang erhält, welcher mit gedämmter Zwischenwand und Kellerabgangstür ausgeführt werden kann. Hier ist allerdings die Unterseite der Treppe zum Obergeschoss der Schwachpunkt in Bezug auf die Wärmedämmung. Diese muss zwingend gedämmt werden.

Mit unserer unterseitigen Wärmedämmung aus Polyurethan-Hartschaumplatten und einer weiß beschichteten Oberfläche bieten wir Ihnen hierzu eine Lösung, die zugleich innovativ wie auch optisch sehr ansprechend ist. Die Dämmung wird passgenau an die Treppenunterseite angepasst.

Durch die Verkleidung aus Hartschaumplatten mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,027W/(mK) werden die Vorgaben der EnEV umgesetzt und eingehalten.

Unterseitige Treppendämmung für bauseitige Montage

Unterseitige Treppendämmung werkseitig angebracht bei Modultreppen bzw. in fertigem Zustand